![](https://a.storyblok.com/f/141260/3840x1344/304a4e6e65/hoergeraet-krankenkasse_large.jpg)
Die Rolle des ORL-Arztes (Oto-Rhino-Laryngologie-Arzt)
Hat Ihr ORL-Arzt eine Hörminderung diagnostiziert und eine Expertise ausgestellt, haben Sie, entsprechend der gesetzlichen Regelung Ihrer jeweiligen Versicherung, Anspruch auf ein Hörsystem von Fielmann zum Nulltarif.
Die Nulltarif-Hörgeräte von Fielmann sind volldigitale, moderne Marken-Hörsysteme. Sie entsprechen dem aktuellen Stand der Technik und sind in allen Bauformen erhältlich. Unsere Nulltarif-Hörsysteme sind Hochleistungscomputer für das Ohr.
Expertise des ORL-Arztes
Versicherte können einen Pauschalbetrag für ihr Hörsystem bei den Bundessozialversicherungen beantragen. Wenn Ihr ORL-Arzt im Rahmen einer Erstexpertise eine Hörminderung diagnostiziert, die bestimmte Grenzwerte überschreitet, kann Ihre zuständige IV- oder AHV-Stelle den Betrag erstatten. So sind Versorgungen bei Fielmann mit hochwertigen Marken-Hörsystemen ohne Zuzahlung möglich. Weitere Details finden Sie im Internet unter www.ahv-iv.ch in den Merkblättern zusammengestellt.
Ihr Service bei Fielmann
Bei Nulltarif-Hörsystemen sind Service und Wartung für die Dauer von sechs Jahren für Sie kostenfrei. Zudem erhalten Sie von Fielmann ein kostenloses Pflegeset.
![](https://a.storyblok.com/f/141260/1920x680/d7397c6a2b/motiv_12_052_desktop_hero_banner_medium_1920x680px_storyblock.jpg)
Online Termin vereinbaren
Termin vereinbarenEin kostenloser Hörtest bei Fielmann sorgt für Klarheit, ist der erste Schritt auf dem Weg zurück zum guten Hören. Vereinbaren Sie bequem online einen Termin.