Die Rolle des ORL-Arztes (Oto-Rhino-Laryngologie-Arzt)

Hat Ihr ORL-Arzt eine Hörminderung diagnostiziert und eine Expertise ausgestellt, haben Sie, entsprechend der gesetzlichen Regelung Ihrer jeweiligen Versicherung, Anspruch auf ein Hörsystem von Fielmann zum Nulltarif.

Die Nulltarif-Hörgeräte von Fielmann sind volldigitale, moderne Marken-Hörsysteme. Sie entsprechen dem aktuellen Stand der Technik und sind in allen Bauformen erhältlich. Unsere Nulltarif-Hörsysteme sind Hochleistungscomputer für das Ohr.

Expertise des ORL-Arztes

Versicherte können einen Pauschalbetrag für ihr Hörsystem bei den Bundessozialversicherungen beantragen. Wenn Ihr ORL-Arzt im Rahmen einer Erstexpertise eine Hörminderung diagnostiziert, die bestimmte Grenzwerte überschreitet, kann Ihre zuständige IV- oder AHV-Stelle den Betrag erstatten. So sind Versorgungen bei Fielmann mit hochwertigen Marken-Hörsystemen ohne Zuzahlung möglich. Weitere Details finden Sie im Internet unter www.ahv-iv.ch in den Merkblättern zusammengestellt.

Ihr Service bei Fielmann

Bei Nulltarif-Hörsystemen sind Service und Wartung für die Dauer von sechs Jahren für Sie kostenfrei. Zudem erhalten Sie von Fielmann ein kostenloses Pflegeset.